Was bedeutet das für mich als Eigentümer?

Die Grundsteuerreform

In Kürze werden Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt im Rahmen der Grundsteuerreform die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung des Grundsteuerwertes abzugeben.

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Warum gibt es eine Grundsteuerreform?

Die Grundsteuerreform geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 zurück. Es hatte die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen als verfassungswidrig erklärt. In der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts wird die Entscheidung insbesondere mit dem Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitraum 1964 begründet. Der Gesetzgeber wurde deshalb aufgefordert, bis spätestens zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen. Dem ist der Gesetzgeber mit dem Ende 2019 verabschiedeten Bundesmodell, welches in Nordrhein-Westfalen gelten soll, nachgekommen. Sie sind als Grundstückseigentümerin bzw. -eigentümer gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben Zur Abgabe einer Feststellungserklärung in Erbbaurechtsfällen ist nur die Erbbauberechtigte bzw. der Erbbauberechtigte verpflichtet.

Wie erfolgt die Erklärungsabgabe?

Die Erklärung ist von lhnen im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Über ,,Mein ELSTER. steht lhnen ab dem 1. Juli 2O22 ein kostenfreier Zugang zur elektronischen Abgabe der Feststellungserklärung zur Verfügung. Sofern Sie noch kein Benutzerkonto für „Mein ELSTER“ besitzen, können Sie dieses bereits jetzt unter www.elster.de  erstellen. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann. Sollten Sie bereits ein Benutzerkonto haben, welches Sie zum Beispiel für lhre Einkommensteuererklärung benutzen, können Sie dieses auch für die Grundsteuer verwenden.

Online Meeting - Fragerunde am 28.06.2022

In einem kleinen Online-Meeting am 28.06.2022 um 18:00 Uhr möchten wir Ihnen gerne Fragen, die Sie zu diesem Thema haben, beantworten oder Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Daten unterstützen.

Hierzu bitten wir Sie, sich unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bis zum 27.06.2022 zu registrieren.

Diese Angaben zur Grundsteuerreform müssen Immobilieneigentümer machen

Welche Angaben Immobilieneigentümer in der Feststellungserklärung machen müssen, hängt insbesondere davon ab, ob das Bundes- oder Landesmodell Anwendung findet. Elementare Angaben bei der Anwendung des Bundesmodells sind insbesondere:

·  Grundbuchangaben (Flurstück, Grundbuchblatt, Gemarkung)

·  Besitzverhältnisse und Grundstücksart

·  Grundstücksart

·  Grundstücksfläche

·  Bodenrichtwert zum 01.01.2022

·  Wohn- oder Nutzfläche / Bruttogrundfläche

·  Baujahr und ggf. Jahr der Kernsanierung

Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. 

Bildnachweis: Noppadol/Depositphotos.com

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